Tagesveranstaltung
Zielgruppe:
RicherInnen, AnwaltInnen, VerfahrensbeistandInnen, Fachkräfte aus Familienzentren, Beratungsstellen, Mitarbeitende im Jugendamt und andere Interessierte aus benachbarten Berufsgruppen. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Ziel:
Sämtliche Fragen, die sich mit der Berücksichtigung des Kindeswillens im familiengerichtlichen Verfahren beschäftigen, hängen eng damit zusammen, was unter Kindeswohl verstanden wird. Im Seminar werden neben den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien auch ethisch-moralische Perspektiven zum Kindeswohl vorgestellt und diskutiert. Den Teilnehmern soll die aktuelle interdisziplinäre Fachdiskussion zu diesem Thema nahegebracht werden.
Inhalte:
Wesentliches Kriterium des Kindeswohls ist der Kindeswille, der im familiengerichtlichen Verfahren stets mitberücksichtigt werden muss.
Bei der Frage, in welchem Maße und nach welchen Kriterien der Wille des Kindes in das Verfahren und in die Entscheidung über seine Belange einfließen soll, zeigt sich in der Praxis eine äußerst unterschiedliche Herangehensweise mit teilweise im Widerspruch stehenden Auslegungen des Kindeswohlbegriffs. Partizipation ist nicht nur eine Frage der Pädagogik, sondern auch eine des Menschenrechts. Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Kinder sollen gehört werden, doch die Erwachsenen sind es, die entscheiden. Wie viel Mitbestimmungsrecht ist gut für Kinder?
- Wie wird der Kindeswille in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt?
- Kindeswohlgefährdender und/ oder Induzierter Wille – wie soll hiermit verfahren werden?
- Wille und Recht des Kindes im Kontext von Umgangsfragen
- Wie viel Wille braucht das Kindeswohl?
- Können wir definieren, was Kindeswohl meint?
Format:
Onlineseminar. Vortrag.
Referentin:
Dr. Christine Böttger: Interdisziplinäre Forschung zum Thema Kindeswohl, Schwerpunkte: moralphilosophische Auseinandersetzung mit dem Kindeswohlbegriff, Schutz des Kindeswohls in Trennungsfamilien, Umgangsrecht und Partnerschaftsgewalt. Tätigkeit als Dozentin und Verfahrensbeiständin in Bremen.
Termin: Donnerstag, 01. Juni 2023
Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Online. Sie benötigen Internetzugang.
Teilnahmebestätigung/ Fortbildungspunkte:
Alle Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über die Teilnahme. Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.
Teilnahmebeitrag: EUR 245,00 Euro zzgl. MwSt.
Ermäßigung: möglich. Bitte sprechen Sie uns an.
Zudem können Gruppenpreise berücksichtigt werden.
Fam-Ki 01. Juni 2023
Tagesablauf:
Referentin: Dr. Christine Böttger
- Beginn: 9:00 Uhr
- Mittagspause: 12:00 - 13:00 Uhr
Zwischenpausen nach Vereinbarung.
- Ende: 16:00 Uhr
Vielen Dank, dass Sie sich für das Seminar "Im Interesse des Kindes - Kindeswohl und Kindeswille" am 01. Juni 2023 bei Fam-Ki angemeldet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.