Pflegekinder

Was bedeutet es, ein Pflegekind aufzunehmen?

Wer ein nicht leibliches Kind in seiner Familie aufnehmen und betreuen will (Pflegekind) muss rechtlich einiges beachten.

Man muss mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, die leiblichen Eltern wollen beachtet werden, Ansprüche des Kindes (Pflegegeld, BAFöG, Waisenrente) müssen befriedigt, Bedürfnisse des Kindes (Ängste, traumatische Erfahrungen, Bindungsdefizite) ) erkannt und erfüllt werden. Viele (rechtliche) Fragen sollten vorher geklärt werden. Viele Fragen entstehen auch erst später. Es ist wichtig zu wissen, was ich als Pflegeeltern selbst entscheiden darf, wann ich wen ich fragen muss oder wie ich mich rechtlich schützen kann.

Was bedeutet es, ein Pflegekind aufzunehmen?
Was  passiert, wenn die leiblichen Eltern ihr Kind zurück haben wollen?

Was  passiert, wenn die leiblichen Eltern ihr Kind zurück haben wollen?

Als Pflegefamilie hat man mit dem Jugendamt, oftmals einem Amtsvormund und den leiblichen Eltern zu tun. Leibliche Eltern können immer wieder mit Anträgen beim Gericht versuchen, ihr Kind in den eigenen Haushalt zu holen. Mit dieser Angst müssen Pflegeeltern leben und sie sollten rechtzeitig beginnen, damit umzugehen. Kommt es zu einem solchen Gerichtsverfahren kann man sich als Pflegeeltern einbringen, beteiligen und mitreden. Der Gesetzgeber hat die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern hier enorm erweitert. Das sollte man nutzen. Denn wenn Erwachsene über das eigene (Pflege-) Kind reden und Entscheidungen für die Zukunft treffen, sollten Pflegeeltern als soziale Eltern zwingend mit am Tisch sitzen. 

Leistungen

Vortrag

Wir informieren über rechtliche Entwicklungen im Pflegekinderwesen


In Form von Vorträgen oder Fachtagen bieten wir Fortbildungen zum Thema Pflegefamilien.


Zudem informieren wir regelmäßig über 

rechtlicher Entwicklungen im Pflegekinderwesen hier auf Fam-Ki.de

Pflegefamilien

Gesprächsabende für Pflegefamilien


Wir bieten regelmäßige Gesprächsabende für Pflegeeltern, Pflegeelternbewerber, Pflegekinder und Verwandte, die nicht leibliche Kinder betreuen.

Die Gesprächsabende sind kostenlos und finden online statt. Termine 2025:


13.1., 14.4., 30.6., 15.9. und 10.11. - jeweils ab 19:00 Uhr


Einladungen ergehen per E-Mail zu jedem Termin an alle Mitglider. Möchten Sie erstmalig teilnehmen, melden Sie sich bitte per E-Mail an:

Pflegekind

Beratung für Betroffene

Wer ein Pflegekind bei sich aufgenommen hat, dem stellen sich viele rechtliche Fragen. Möglicherweise kommt es auch zu einem Gerichtsverfahren. Matthais Westerholt ist Familienrechtsanwalt und Experte für das Pflegekinderwesen. Er unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen zum Thema Pflegefamilien. Gern übernimmt er Ihre Rechtsvertretung.


Zudem bietet er eine kostenlose rechtliche Kurzeinschätzung bei E-Mail Nachfragen.

Bei Interesse an einer Beratung, schreiben Sie uns bitte an und schildern Sie kurz , worum es geht. 

Kontakt


Matthias Westerholt

Experte für Pflegekinderrecht

Matthias Westerholt betreibt u.a. den Pflegekinderblog, ist Vorsitzender des Vereins PIVKE e. V., der sich dem Wohl von Pflege- und Adoptivkindern im Landkreis Verden widmet. Daneben berät er regelmäßig zahlreiche Einrichtungen der freien Jugendhilfe, sowie Vereine und Verbände im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.   


Kontakt aufnehmen:

Online-Vortrag mit Oliver Hardenberg:

Fachvortrag für Pflegefamilien und die, die es werden wollen

Fachvortrag für Pflegefamilien und die, die es werden wollen

Pflegefamilien - Ein Erfolgskonzept?
Digitaler Vortrag für Pflegeeltern und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
Für den Fachbereich Pflegefamilien des St. Elisabeth-Vereins e.V. spricht der erfahrene Diplom-Psychologe und Pflegevater Oliver Hardenberg gleichermaßen verständlich wie anregend über Voraussetzungen und förderliche Rahmenbedingungen gelingender Pflegeverhältnisse.
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