Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht

Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht

Kindeswohl im Kontext innerfamiliärer Gewalt


Wenn es Gewalt in einer Familie gegeben hat und sich die Eltern dann trennen, kollidieren sehr viele unterschiedliche Interessen miteinander. Es müssen Eltern- und Kinderrechte sowie Gewaltschutz miteinander in Einklang gebracht werden. Der von Gewalt betroffene Elternteil hat das Recht auf Schutz durch räumlichen Abstand vor dem Täter, gleichzeitig sind Opfer ggf. verpflichtet, ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Täter auszuüben. Zudem gibt es ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Umgang beider Eltern mit dem Kind. Hier können brisante Konflikte entstehen.


Werden diese Konflikte nicht hinreichend gelöst, kann das fatale Folgen haben.

Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht
Was bedeutet Kindeswohl im Kontext von Partnerschaftsgewalt?

Was bedeutet Kindeswohl im Kontext von Gewalt in Paarbeziehungen?

Beratungseinrichten und Entscheidungstragende beim Familiengericht orientieren sich bei der Auslegung des Kindeswohls an einem Leitbild, das gemeinsame, kooperative elterliche Verantwortungsgemeinschaft und einvernehmliche Lösungen der Kindeseltern anstrebt. Kinder sollen auch nach der Trennung Kontakt zu beiden Elternteilen haben. 

Bei Fällen von Gewalt in der Elternbeziehung ist dies jedoch kaum möglich und ein besonderer Schutz ist meist notwendig. Braucht es hier ein anderes Leitbild? Was bedeutet Kindeswohl im Kontext von häuslicher Gewalt? 

Leistungen

Partnerschaftsgewalt

Wir helfen Ihnen dabei, das Wohl von Kindern in Gewaltfamilien zu schützen

In Form von Vorträgen, Workshops oder Fachtagen bieten wir Fortbildungen zum Thema Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl. Dabei soll u.a. über Schutzlücken aufgeklärt und systemimmanente Lösungsvorschläge skizziert werden.


Informieren Sie sich über anstehende Termine oder buchen Sie eine Inhouse-Fortbildung.



Inhouse Schulungen

Inhouse Schulungen

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vortrag oder Fachtag auch in Ihrem Haus durchzuführen – online oder in Präsenz. Dabei können wir spezielle Fragestellungen und Themenschwerpunkte für Sie ausarbeiten. 


Für Jugendämter, Frauenhäuser, Beratungseinrichtungen, Juristen u.v.m.


Sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten gern zusammen mit Ihnen ein individuelles Angebot.

Arbeitskreis

Arbeitskreis Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht


Der Arbeitskreis bearbeitet spezielle Themenkomplexe zum dem Thema Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl. Er ist ein Zusammenschluss von Fachkolleg*innen unterschiedlicher Professionen, die sich mit dem Thema beruflich auseinandersetzten. 

Schutzlücken

Schutzlücken im Umgangsrecht

Wer Gewalt erlebt hat und Umgangsregelungen - möglicherweise vor einem Familiengericht - aushandeln muss, fühlt sich oft hilflos. Was ist das Beste für das Kind und welche Möglichkeiten bieten sich, dies zu erreichen? Nicht selten wird die erlebte Gewalt nicht hinreichend berücksichtigt oder es werden schlimmstenfalls Regelungen getroffen, die Kinder oder Elternteile (erneut) gefährden. Soweit darf es nicht kommen.


Bei Interesse an Seminaren, Vorträgen oder Beratungen, schreiben Sie bitte Dr. Christine Böttger an und schildern Sie kurz, worum es geht. 

Kontakt


Dr. Christine Böttger

Häusliche Gewalt und Umgangsrecht

Dr. Christine Böttger trägt wissenschaftlich, durch Fortbildung von Fachkräften in Jugendämtern, Familiengerichten, Beratungseinrichtungen oder Frauenhäusern und als Verfahrensbeiständin zum Schutz von Kindern in Gewaltfamilien bei. 


Kontakt aufnehmen:

Share by: