Seit 2016 organisieren wir Fortbildungen.
Hier eine Auswahl vergangener Vorträge.
Bei beteiligten Fachkräften ergeben sich mitunter Verunsicherungen in Bezug auf die Risikoeinschätzung in diesem Bereich und damit auch in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der ins Auge gefassten Interventionen. Es sollen folgende Aspekte angesprochen werden:
Es sollen zudem konkrete Handlungsanweisungen für fachfremde Personen im Umgang mit betroffenen Kindern besprochen werden. Wie spreche ich beispielsweise als Verfahrensbeistand oder Richter mit dem Kind, ohne etwas falsch zu machen? Wie verhalte ich mich?
Referent: Dr. Carsten Unger, Diplom-Psychologe, Fachpsychologe für Rechtspsychologie. Leitung des „Institut für gerichtspsychologische Gutachten“ (Ahrensburg / Hamburg). Fortbildung in Systemischer Familientherapie. Fortbildungsreferent für Familienrichter, Rechtsanwälte und Sozialpädagogen.
13.00Uhr Begrüßung
13.15 Uhr Dr. Boomgarden-Brandes
Die Folgen von Drogen, insbesondere Alkohol in der Schwangerschaft.
14.15 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Henrik Lusch
Frühkindliche Traumatisierung und die Folgen für das Kind.
15.45 Uhr Kaffeepause
16.15 Uhr Dr. Stephan Haberland
Wohl und Wille des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren – was kann/soll die Verfahrensbeiständin bzw. der Verfahrensbeistand dabei leisten?“.
17.15 Uhr Ende
Referenten:
Frau Dr. Kerstin Boomgarden-Brandes ist leitende Oberärztin am Zentrum für klinische Pharmakologie des Klinikums Bremen Mitte. Sie wird neben der Thematik auch zu interessanten Fällen aus der diagnostischen Arbeit berichten.
Herr Henrik Lusch ist Kinder- und Jugendpsychiater und ist beschäftigt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Bremen Ost.
Dr. Stephan Haberland ist Vizepräsident und Vorsitzender Richter eines Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (HOLG) in Bremen.
Der Vortrag gibt einen Einblick in den auftragsbezogenen, sachverständigen Umgang mit klinischen Diagnosen.
Anhand des Beispiels suchtmittelkonsumierender Verhaltensweisen, die aus Sicht des Helfersystems (unter Miteinbeziehung der gerichtlichen Fragen) Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, soll das Vorgehen transparent beschrieben werden.
Hierbei sollen diagnostische Überlegungen (Rolle des Herkunftsystems, Bindungsdiagnostik, Peergroupbezug, Adolezentenentwicklung, Probierkonsum, Entwicklung von Missbrauch und Abhängigkeit) Kriterien von Erziehungsbeeinträchtigung und entsprechende Empfehlungen, die zu einer Veränderung der Eltern-Kind Situation beitragen können, vorgestellt werden.
Der Vortrag soll Anregungen bieten, unter Berücksichtigung der Professionen des Sachverständigen, praxisrelevante Fragen zu diskutieren und zu einer Handlungsstrategie zu entwickeln.
Referent: Thomas H. Meyer-Deharde ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Institut für systemisch und lösungsorientierte Arbeit (ISLA).
Wie zeigt sich diagnostische Kompetenz in hochstrittigen kritischen Lebenssituationen? Anforderungen an Familienrechtsgutachten aus psychologischer und erziehungswissenschaftlicher Sicht.
Gerichtsgutachten geraten immer wieder in die Kritik. Besonders dramatisch sind mangelhafte Gutachten am Familiengericht. Welche Anforderungen sind an solche Gutachten und an die Qualifikation bzw. Arbeitsweise der Sachverständigten ganz konkret zu stellen? Wann erfüllen diese Gutachten wissenschaftliche Mindeststandards der hier relevanten Bezugswissenschaften? Wie lässt sich dies erkennen?
Referent: Prof. Dr. Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie an der IB-Hochschule Berlin, forscht hierzu im integrativ-interdisziplinären Kontext und stellt auch in Bremen die Ergebnisse seiner bisherigen Untersuchungen und weiterführender Überlegungen vor.