07. April 2027 - 17:00 bis ca. 18:30 Uhr
Kind im Mittelpunkt – auch vor Gericht?
Blinde Flecken und Spannungsfelder familiengerichtlicher Praxis bei Partnerschaftsgewalt
Referentin: Richterin Sabine Heinke
Partnerschaftsgewalt wird nach wie vor nur selten als Gefährdungsquelle für die davon mitbetroffenen Kinder erkannt.
Die gerichtliche Praxis ist vielfach bestimmt durch fehlende Kenntnis von den Strukturen häuslicher Gewalt und ihren Auswirkungen. Durch Vorgaben des materiellen Rechts („Zum Wohl des Kindesgehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen“) wird keine Notwendigkeit gesehen, Hinweisen auf Partnerschaftsgewalt nachzugehen, es fehlt an der Bereitschaft zur Wahrnehmung. Die Interessenlage des Kindes wird häufig einseitig interpretiert. Ermittlungen über Art und Umfang der stattgefundenen Partnerschaftsgewalt unterbleiben, die Auswirkungen auf Kinder und gewaltbetroffene Person werden ignoriert, Schlussfolgerungen in Bezug auf die Erziehungsfähigkeit der gewalttätigen Person werden nicht gezogen.
Gerichte sehen sich vielfach auch nicht in der Lage, den Sachverhalt überhaupt aufzuklären, um bei widerstreitenden Angaben zu einer zutreffenden Einschätzung der häuslichen Situation zu gelangen.
Der Vortrag setzt sich damit auseinander, welche Möglichkeiten Gerichte haben, das Auftreten von Partnerschaftsgewalt im Einzelfall zuverlässig zu erkennen, wie sie ihr Verfahren gestalten können und welche Möglichkeiten der Aufklärung das geltende Recht bereit hält.
Ablauf
Termin:
Datum: 07. April 2027
Uhrzeit: 17:00 - 18:30 Uhr
Ort: Online
Fortbildungspunkte:
Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.
Teilnahmebescheinigung/ Fortbildungspunkte:
Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung. Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.
Kosten: 75,00 Euro zzgl. MwSt.
Gruppenrabatte und Ermäßigungen sind möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Referentin
Sabine Heinke
Sabine Heinke war als Anwältin 11 Jahre lang vorwiegend im Familienrecht tätig und hat in dieser Zeit auch Rechtsberatung im Frauenhaus durchgeführt. 1992 wurde sie Richterin, seit 1999 war sie am Familiengericht in Bremen tätig, zuletzt als aufsichtführende Richterin.
Sabine Heinke beschäftigt sich seit Anfang ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Auswirkung von Gewalt in nahen persönlichen Beziehungen auf die davon betroffenen Personen, sie hat diverse Aufsätze zu diesem Thema veröffentlicht und das Gewaltschutzgesetz kommentiert.
1983 gehörte sie zu den Mitbegründerinnen der feministischen Rechtszeitschrift STREIT und ist seither Redakteurin. Sie war zudem Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes.
